Alles Wichtige rund um Haushaltshilfe, Alltagshilfe, §45b Entlastungsbetrag und Pflegegrad auf einen Blick.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € pro Monat. Er kann bei anerkannten Anbietern für Alltagshilfe, Haushaltsunterstützung und Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Haushaltspartner ist ein nach §45b SGB XI zugelassener Anbieter in Niedersachsen.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ein Antrag bei der eigenen Pflegekasse genügt – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Der Betrag kann für haushaltsnahe Unterstützung genutzt werden: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkäufe, Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen sowie allgemeine Alltagsbegleitung. Medizinische Pflegeleistungen sind nicht förderfähig.
Nicht genutzte Monatsbeträge werden automatisch übertragen. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie unwiederbringlich – es lohnt sich also, das Budget regelmäßig zu nutzen.
Der Entlastungsbetrag gilt bei allen gesetzlichen Pflegekassen – AOK, TK, BARMER, Knappschaft, IKK classic, BKK, mhplus und allen weiteren. Wir rechnen mit allen Kassen direkt ab.
Ja. Als anerkannter §45b-Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken – dafür unterzeichnen Sie lediglich eine Abtretungserklärung und wir übernehmen die gesamte Abrechnung.
Nach einem ersten Telefonat und der Klärung Ihrer Situation können wir in der Regel sehr kurzfristig starten. Rufen Sie uns an unter 05109 2638603 – wir melden uns schnell zurück.
Ja, feste und regelmäßige Einsätze sind möglich – unabhängig vom Pflegestatus. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Rhythmus finden, der zu Ihrem Alltag passt.
Wir übernehmen Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkäufe, Mahlzeitenzubereitung, Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen sowie allgemeine Alltagsbegleitung. Der Einsatz richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Alle Leistungen ansehen →
Ja, unsere Leistungen können auch ohne Pflegegrad gebucht werden. Wenn Sie möglicherweise Anspruch auf einen Pflegegrad haben, beraten wir Sie gern und unterstützen beim Antragsprozess – damit Sie Ihre Leistungen zukünftig über die Pflegekasse finanzieren können.
Wir sind in der Stadt Hannover und der gesamten Region Hannover tätig – in allen 20 Umlandgemeinden wie Garbsen, Langenhagen, Ronnenberg, Burgdorf, Wunstorf und vielen mehr. Alle Orte ansehen →
Alltagshilfe ergänzt die professionelle Pflege – sie übernimmt keine medizinischen Tätigkeiten, sondern entlastet im Alltag: Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft. Pflegekassen fördern beide Bereiche, jedoch über unterschiedliche Leistungstöpfe.
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Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.